ÜBERGABE DER GEMEINSAMEN KERNFORDERUNGEN ZUR STÄRKUNG DER SELBSTHILFE VON BVSHOE & PRO RARE AUSTRIA

 

Unsere Kernforderungen zur Stärkung der Selbsthilfe, die wir haben wir im Herbst 2023 gemeinsam mit Pro Rare Austria – Allianz für seltene Erkrankungen (Pro Rare) an zahlreiche Entscheider:innen, Verantwortliche und Stakeholder des österreichischen Gesundheits- und Sozialsystem übermittelt und seither in zahlreichen Terminen online und persönlich Nachdruck verliehen haben.

 

Die Kernforderungen zur Stärkung der Selbsthilfe der zwei bundesweiten Selbsthilfe-Dachorganisationen (in alphabetischer Reihenfolge):

 

Bundesverband Selbsthilfe Österreich (BVSHOE),

Pro Rare Austria – Allianz für seltene Erkrankungen (Pro Rare)

 

lauten:

  • Gesicherte österreichweit-einheitliche Basis- und Projektfinanzierung für Selbsthilfe- und Patient:innenorganisationen auf Bundesebene
  • Formalisierte Beteiligung von Selbsthilfe- und Patient:innenvertreter:innen in sozial- und gesundheitspolitischen Gremien auf Bundesebenen
  • Gesetzliche Verankerung der Selbsthilfe in Österreich in Form eines Beteiligungsgesetzes,
    Prozess in zwei untrennbaren Phasen:
    • Phase 1:
      Zuerst die Erarbeitung eines, die Ziele berücksichtigenden, Beteiligungskonzeptes der formalisierten kollektiven Beteiligung von legitimierten Selbsthilfe- und Patient:innenvertreter:innen auf Bundesebene unter Federführung der legitimierten zwei oben angeführten bundesweiten Selbsthilfe-Dachorganisationen.
    • Phase 2:
      Und direkt im Anschluss muss dieses Beteiligungskonzept in Form eines Beteiligungsgesetzes im Zuge einer Neugestaltung der Gesundheitsreform (Zielsteuerung-Gesundheit neu) umgehend umgesetzt werden.

 

Die Kernforderungsdokumente umfassen die Kurzfassung und, wie angekündigt, die unterzeichnete Langfassung unserer gemeinsamen Forderungen bezüglich der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit zur Umsetzung der im Regierungsprogramm 2020-2024 verankerten „Stärkung der Selbsthilfe“ in Österreich, mit detaillierten Informationen betreffend Ausgangsbasis sowie Status Quo und über unsere Ziele und Forderungen.

 

Wir haben gebeten, diese in die Verhandlungen um die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit aufzunehmen um damit dem Regierungsprogramm zu entsprechen.

 

Auf Basis unserer „Kernforderungen an die Bundesregierung – Stärkung der Selbsthilfe“, die wir im Jahr 2019 an die regierungsverhandelnden Parteien eingebracht haben, wurde im Regierungsprogramm 2020-2024 auf Seite 244 „Stärkung der Selbsthilfe“ und auf Seite 266 unter Prävention und Gesundheitsförderung die „Aufwertung und stärkere Vernetzung der Selbsthilfegruppen“ verankert. Diese Kernforderungen wurden seither laufend dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übermittelt. Unser o.a. Antrag beruht auf diesen Kernforderungen und entspricht der o.a. genannten Umsetzung des Regierungsprogrammes 2020-2024.

 

 

Mehr Informationen zu unserem Leuchtturmprojekt „Basisfinanzierung für die Selbsthilfe