HHÖ: Welt-Hepatitis-Tag 2020

Welt-Hepatitis-Tag 2020 – „hepatitisfreie Zukunft für unsere Kinder"

Am 28. Juli ist wieder Welt Hepatitis Tag, mit dem die World Hepatitis Alliance (WHA) seit 2011 jährlich auf die Gefahren von viralen Lebererkrankungen aufmerksam macht, um Hepatitis B und C bis 2030 zu eliminieren. Die Hepatitis Hilfe Österreich – Plattform Gesunde Leber (HHÖ) rund um Vorsitzende Angelika Widhalm lud zu diesem Anlass am 23. Juli zur Online-Pressekonferenz. Dabei wurde auch der Zusammenhang von COVID-19 mit Lebererkrankungen thematisiert.

Seit 2011 wird der Welt Hepatitis Tag am 28. Juli nun international abgehalten, um die Awareness für alle viralen Hepatitiden zu steigern. Das Ziel: Diese schweren Lebererkrankungen bis 2030 zu eliminieren. Zu diesem Zweck lud die Hepatitis Hilfe Österreich – Plattform Gesunde Leber (HHÖ) rund um Vorsitzende Angelika Widhalm auch dieses Jahr zur Online-Pressekonferenz. Dabei wurde heuer auch der Zusammenhang von Lebererkrankungen und COVID-19 thematisiert. Neben Widhalm taten dies Dr. Gottfried Hirnschall, bis 2019 Direktor der HIV / AIDS-Abteilung und des Global Hepatitis Program (GHP) der Weltgesundheitsorganisation und Assoc. Prof. PD Dr. Thomas Reiberger, Leiter der Arbeitsgruppe Lebererkrankungen in der ÖGGH, zur Situation der Infektionserkrankungen virale Hepatitis und COVID-19 hierzulande den Journalisten näherbringen. Ao Univ.Prof. Dr. Heinz Zoller legte die Situation der Aktivitäten in Österreich gemäß Forderung der WHO zur Eliminierung der viralen Hepatitis in Österreich, speziell auch in Tirol als Vorzeigemodell, dar. 

Zusammenhang von Lebererkrankungen und COVID-19

SARS-CoV-2 hält die Welt weiterhin unter Spannung und wird dies vorrausichtlich auch die nächsten Jahre noch tun. Unter diesen aktuellen Umständen treten viele Engpässe des Gesundheitssystems zum Vorschein: manche PatientInnen erhalten ihre Therapien verspätet oder mussten sie unterbrechen, notwendige Routineuntersuchungen werden oft unregelmäßig durchgeführt und viele Menschen mit Lebererkrankung sind sehr verunsichert, ob denn ihre persönliche Problematik durch COVID-19 noch zusätzlich verschärft werden kann.

„Wir dürfen Erkrankungen wie virale Hepatitis, die weltweit zusammengerechnet weiterhin jedes Jahr über eine Million Tote fordern, und insbesondere die Menschen, die davon betroffen sind auf keinen Fall übersehen“, mahnt Widhalm. „Vieles ist in Österreich schon geschehen, um die von der WHO geforderte Elimination von viraler Hepatitis bis zum Jahr 2030 voranzutreiben. Fortschritte werden zu Nichte gemacht und Erfolge sind in Gefahr, wenn wir jetzt wegen COVID-19 darauf „vergessen“ weiterzumachen.“

Zudem stellt sie die Frage, „warum Lektionen, die wir von viraler Hepatitis gelernt haben, nicht bei der Bekämpfung von SARS-CoV-2 eingesetzt werden“. Und: Warum stattdessen jetzt einzelne, teure Maßnahmen nur für den aktuellen Coronavirus aufgebaut. Stattdessen könnten zukunftsfähige bestehende Maßnahmen für virale Hepatitis und HIV erweitert und ausgebaut werden. (Breitflächige Screening Maßnahmen, Gesundheitsregister, Aktionsplan, Hygienemaßnahmen in Betrieben, etc.)

Auch wenn sich die Situation für virale Hepatitis in Österreich in den letzten Jahrzehnten stetig – aber langsamer als von der WHO gefordert – gebessert hat, gilt: „Wir müssen handeln, damit wir nicht aufgrund der COVID-19 Pandemie wieder weit zurückfallen“, so Widhalm, die zudem davor warnt, „für COVID-19 eine neue, umständliche und vor allem teure Autobahn quer über das österreichische Gesundheitssystem zu bauen, die man in ein paar Jahren wieder kostspielig um- und abbauen muss!“ Vielmehr empfiehlt die HHÖ, die bestehenden Strukturen aufzubauen, zu stärken und zu erweitern. „Damit wir unseren Kindern ermöglichen, in einer Welt frei von viraler Hepatitis leben zu können“, betont die HHÖ-Vorsitzende.

„Was schon jetzt sehr deutlich wird, ist dass die COVID-19 Pandemie mit anderen globalen Epidemien, wie viraler Hepatitis oder HIV kollidiert und einen negativen Einfluss auf die Kontinuität der medizinischen Leistungen insgesamt hat. (…) Fünf konkrete Aktionsbereiche, die auch in der Strategie der WHO vorgesehen sind, dürfen wir jetzt nicht vernachlässigen, wenn wir wollen, dass unsere Kinder in einer Welt ohne virale Hepatitis leben können“, ist auch Dr. Gottfried Hirnschall überzeugt.

„Wir können es uns nicht leisten, während Corona NUR an Corona zu denken! Natürlich sollten wir sämtliche Prophylaxe-Maßnahmen durchführen, aber wir haben so viele Infektionserkrankungen und andere Lebererkrankungen, die wir dabei nicht vergessen dürfen. Und: Die Hepatitis C ist heilbar! Hepatits B können wir sehr gut behandeln“, betont Assoc. Prof. PD Dr. Thomas Reiberger.

Nähere Details entnehmen Sie bitte dem angehängten Pressetext!

Wir ersuchen um Berichterstattung in Ihrem Medium.

Ihre Angelika Widhalm

Die gesamte Online-PK finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=JHEsBVrkb5M

Wir danken unserern Unterstützern:
GILEAD – BODYMED – INTERCEPT

Rückfragen richten Sie bitte an:
HHÖ-Vorsitzende Angelika Widhalm
Tel: 01/581 03 28 oder 0676/5204124
E-Mail: info@gesundeleber.at

Widhalm

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Prais

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Hirnschall

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Zoller

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Reiberger

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Pressetext HHOe WHD 2020 PS

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Slides - REIBERGER_200720_PK-Patienten-COVID-Leber

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Slides - HCV-freies-Österreich_Zoller

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Antrag NPO-Unterstützungsfonds

Liebe Mitglieder!

ein weiterer Meilenstein ist geschafft – der NPO-Unterstützungsfonds wurde installiert! Die österreichische Bundesregierung unterstützt die von der Corona-Krise stark getroffenen gemeinnützigen Organisationen, vor allem auch im Sozialbereich. Damit erkennt sie die, auch während der Corona Krise, von Selbsthilfe- und Patientenorganisationen erbrachten und für unsere Gesellschaft unverzichtbaren Leistungen an.

Heute wurden die Richtlinien zum NPO-Unterstützungsfonds veröffentlicht.
Anträge können ab Mittwoch, den 8. Juli 2020, gestellt werden.

Alle Informationen zum NPO-Unterstützungsfonds finden Sie unter www.npo-fonds.at.

Im Anhang:

  • Einen Überblick über den NPO-Unterstützungsfonds
  • Die NPO-Fonds-Richtlinienverordnung

Wir sehen diese offizielle Anerkennung und finanzielle Unterstützung als weiteren Schritt in Richtung der von uns angestrebten Basisfinanzierung für Selbsthilfe- und Patientenorganisationen nach dem deutschen Modell. Mehr Informationen zu unserem Leuchtturmprojekt „Basisfinanzierung für die Selbsthilfe“ auf unserer BVSHOE Website.

Für Fragen steht Sabine Röhrenbacher gerne unter 01/392 00 11-13 zur Verfügung.

EU Umfrage

Liebe Mitglieder! 
Sehr geehrte Damen und Herren! 

Es gibt eine gesundheitsbezogene EU Umfrage, zum Thema Gesundheit, Forschung und Datenschutz.

Die Umfrage dauert ca. 10-15 Minuten und sie ist noch bis zum 5.7.2020 offen. 

Hier gehts zur Umfrage:

https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/Health_Data_Survey_EUHealthSupport

Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme. 

Bleibt Gesund! 
Bleiben Sie gesund! 

Euer/Ihr BVSVOE Team

HHÖ-Online-PK zur European Testing Week

HHÖ-Online-PK zur Spring European Testing Week 2020 – Testen, Finden, Therapieren, Heilen

Noch bis 22. Mai steht die European Testing Week 2020 für HBV/HCV/HIV/SARS-CoV-2 (Coronavirus) auf dem WHO Gesundheitsprogramm in Europa. Auch heuer wird diese Testoffensive hierzulande unter anderem wieder von der Hepatitis Hilfe Österreich – Plattform Gesunde Leber (HHÖ) rund um Vorsitzende Angelika Widhalm initiiert. „Nur wenn rechtzeitig Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, informiert, getestet und in weiter Folge therapiert wird, haben wir weltweit eine Chance, die Ziele der WHO (z.B.: Eliminierung viraler Hepatitis weltweit bis 2030) zu erreichen. Virale Hepatitis ist mittlerweile in den meisten Fällen therapier- bzw. heilbar, HIV/Aids ist heute sehr gut therapierbar. Für Corona sind alle zur Verfügung stehenden Ressourcen zu bündeln, um die weltweit laufenden Initiativen zu unterstützen“, betont Widhalm. 

Mit der Europäischen Testwoche soll vor allem eine Awareness geschaffen werden, „damit der Testwille der Bevölkerung erhöht wird und dadurch die dringende Notwendigkeit von bundesweit einheitlichen, qualitätsgesicherten und niederschwelligen Teststrukturen erkannt wird und diese tatsächlich auch in Angriff genommen werden“, so die HHÖ-Vorsitzende. „Bei viraler Hepatitis sollte gemäß Empfehlungen der CDC jeder zwischen 18 und 79 Jahren getestet werden. Dafür reicht es allerdings nicht, wenn man in den Ambulanzen einfach wartet, bis die Leute kommen. Man muss aktiv auf die Bevölkerung zugehen – mit einem bundesweiten Angebot an qualitätsgesicherten niederschwelligen Testmöglichkeiten für virale Erkrankungen. Unser Ziel muss sein: Testen, Finden, Therapieren, Heilen.“

Zahlen, Daten, Fakten

Bei der Online-Pressekonferenz der HHÖ nannte Assoc.Prof. Priv.Doz. Dr. Thomas Reiberger, (Klinische Abteilung für Gastroenterologie und Hepatologie im AKH-Wien, Uni.Klinik für Innere Medizin III, Med.Uni.Wien, Leiter AG Leber der ÖGGH) auch einige wichtige Zahlen: Weltweit gibt es laut rezenten WHO Daten 257.000.000 Hepatitis B Fälle und 71.000.000 Hepatitis C Fälle sowie 37,9 Millionen HIV betroffene Menschen. „In Bezug auf die Virushepatitis B und C wurde das globale Ziel einer Elimination (definiert über 90%ige Reduktion der Neuinfektionen und 65%ige Reduktion der assoziierten Todesfälle) für 2030 ausgegeben. In Österreich sind die Hocheffektiven Therapien für Hepatitis B und C breit verfügbar und daher sind wir auf einem guten Weg das Eliminationsziel für 2030 zu erreichen. Kritisch für den Erfolg der Elimination ist es allerdings, validierte Testungen mit niederschwelligem Zugang anzubieten und spezifische Mikroeliminationsprojekte für Risikogruppen durchzuführen. Die Österreichische Gesellschaft für Gastroenterologie und Hepatologie (ÖGGH) arbeitet gemeinsam mit der Hepatitis Hilfe Österreich – Plattform gesunde Leber, um weitere effektive Teststrategien (wie zum Beispiel im Rahmen der European Testing Week) und niederschwelligen Zugang zu Information und Therapien für die Infektionserkrankungen Hepatitis B, C und HIV in Österreich anzubieten.“

Ein ausführliches Statement von Dr. Bernhard Benka, Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, finden Sie im Dokument in der Beilage.

Die Ziele

Auch wenn hier in Österreich für alle von HIV/Aids oder Viraler Hepatitis betroffenen eine Therapie zur Verfügung steht, so hinken wir allerdings bei der validierten Diagnose, den Tests, hinterher“, betont Widhalm. „Ohne die Betroffenen über einen validierten Test zu finden, kann ihnen unmöglich geholfen und somit die Infektion und Gefährdung weiterer Menschen garantiert nicht verhindert werden. In Österreich wurde es über die letzten Jahre schlicht versäumt, bundesweit selbstbestimmte qualitätsgesicherte niederschwellige Teststrukturen zu etablieren. Es wurde immer wieder am falschen Ort und Platz gespart“, meint die HHÖ-Vorsitzende. 

Um das langfristige Ziel, die Viren und Erreger effektiv zu eliminieren, auch tatsächlich erreichen zu können, müssen alle betroffenen Menschen entsprechend therapiert bzw. – wenn möglich – geheilt werden. Auf der anderen Seite ist aber auch die Impfungsrate (bei Hepatitis B) hoch zu halten, sodass weitere Ansteckungswellen verhindert werden können. Daher fordert die HHÖ: „Wir brauchen bundesweit – in Städten sowie im ländlichen Raum – qualitätsgesicherte niederschwellige Testmöglichkeiten für virale Erkrankungen, die an das Gesundheitssystem nahtlos angeschlossen sind. Dazu muss man die bestehenden Strukturen aufwerten, evaluieren und sinnvoll ergänzen.“

Aber auch im Bereich der Ent-Stigmatisierung sei noch viel zu tun, betont Widhalm. 

Strategischer Ansatz gefragt

Die HHÖ warnt allerdings davor, „planlos eine neue Autobahn quer über und durch das Gesundheitswesen zu bauen, die dann voraussichtlich 5 bis 10 Jahre lang für Corona genützt wird, bevor diese neuen Strukturen dann kostspielig wiederum abgebaut werden. Stattdessen ist es sinnvoller und effektiver, die bereits bestehenden Strukturen aufzuwerten und auszubauen“, ist Widhalm überzeugt. „International wird während der jetzigen Pandemie ein entsprechendes Mantra gepredigt: jeden notwendigen Kontakt mit dem Gesundheitssystem so effektiv wie möglich zu nützen. Eine Lehre die wir auch für ‚das Danach‘ beherzigen sollten: Aktuell werden in vielen Ländern Standarduntersuchungen bei Patientinnen und Patienten verschoben oder aber ‚geclustert‘ – also gehäuft – durchgeführt, sofern sie nicht dringend und notwendig sind. Alle Testmöglichkeiten müssen kombiniert und effektiver eingesetzt werden – und das nicht nur in Krisenzeiten.“

Österreich befindet sich noch immer mitten in der Pandemie. Und die virale Hepatitis und HIV/Aids muss endlich genauso als eine weltweite Gefahr gesehen werden. „Hätten wir in den vergangenen Jahrzehnten bei viraler Hepatitis so reagiert, wie jetzt bei COVID 19, hätten wir uns wahrscheinlich viel Leid und Belastung der Gesundheitssysteme erspart“, betont Widhalm abschließend.

Bleiben Sie gesund!

Über die Hepatitis Hilfe Österreich – Plattform Gesunde Leber (HHÖ)

Die Hepatitis Hilfe Österreich – Plattform Gesunde Leber (HHÖ)wurde im Jahr 2000 von engagierten Patienten gemeinsam mit Ärzten und den Partnern aus der Gesundheitspolitik gegründet. Seither fungiert der gemeinnützige Verein als Schnittstelle zwischen PatientInnen und MedizinerInnen, Behörden, Ministerien, Arbeiter- und Wirtschaftskammer, Sozialversicherungsträgern, Krankenkassen sowie regionalen Behörden hier in Österreich. Ein wissenschaftlicher Beirat, bestehend aus namhaften Fachärzten und Wissenschaftlern, gewährleistet die Zuverlässigkeit, Aktualität und Seriosität der medizinischen Informationen der HHÖ. Die Hepatitis Hilfe Österreich wird künftig noch enger als bisher mit allen zuständigen Behörden, Ministerien und einschlägigen Institutionen des Landes sowie den Medien zusammenarbeiten.

Hier geht´s zur Online-PK: https://youtu.be/tXQFQ3O-Y-o

Englische Statements finden Sie hier: https://youtu.be/t9V2o50w65g

Pressetext

Pressetext ETW 2020 HHÖ
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ETW 2020 Benka

Statement von Dr. Bernhard Benka
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Präsentation Reiberger

PPT REIBERGER PK-COVID HIV
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Pressebild

Angelika Widhalm flankiert von Dr. Bernhard Benka (links) und Assoc.Prof. Priv.Doz. Dr. Thomas Reiberger. © Hepatitis Hilfe Österreich – Plattform Gesunde Leber (HHÖ)
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Unabdingbare Maßnahmen

BUNDESVERBAND SELBSTHILFE ÖSTERREICH (BVSHOE) – UNABDINGBARE MASSNAHMEN ZUM „ELEKTRONISCHEN IMPFPASS“, ZUR „ANBINDUNG EXTERNER LABORE AN ELGA“ UND ZU „COVID-19 DATEN“

Offener Brief an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu Handen Herrn Bundesminister Rudolf Anschober.

COVID-19 konnte in Österreich bis jetzt erfolgreich in Schach gehalten werden. Die Maßnahmen der Bundesregierung waren hart, haben aber die in sie gesetzten Hoffnungen zur Eindämmung der Infektionen erfüllt. Unabhängig davon erwarten uns vielleicht weitere Infektionswellen, da nach internationaler Meinung ein komplettes Auslöschen des Virus derzeit unwahrscheinlich ist.

Der Bundesverband Selbsthilfe Österreich (BVSHOE) macht in diesem Zusammenhang auf einige Maßnahmen aufmerksam, welche sowohl für den Bereich Soziales und Medizin aber auch für die Wirtschaft von Bedeutung sind.

  1. Umsetzung des elektronischen Impfpasses (e-Impfpass)

Die Umsetzung des e-Impfpasses benötigt eine Novelle des Gesundheitstelematik-gesetzes. Trotz der teilweise negativen Stellungnahmen ist der enorme Nutzen von elektronisch erfassten Impfungen bei einer möglichen zweiten Welle im Herbst oder Winter dieses Jahres unbedingt notwendig. Der BVSHOE fordert daher dringend die Novelle bis spätestens Juni 2020 in den Nationalrat zu bringen, um so die rasche Verfügbarkeit des elektronischen Impfpasses – zunächst auf Basis eines erweiterten Pilotprojektes – für die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Damit können sowohl die Grippeimpfungen und etwaige COVID-19 Impfungen erfasst und in Folge ausgewertet werden.

  1. Anbindung externer Labore an ELGA

Eine Hauptanwendung von ELGA ist der elektronische Befund (e-Befund). Die Anbindung extramuraler Labore ist bis heute leider noch nicht erfolgt. Prinzipiell ist dies innerhalb von wenigen Monaten ohne massive Änderungen des Designs möglich. Das Problem der Implementierung des situativen Opt-Outs könnte – nach Meinung des BVSHOE – durch eine Übergangsfrist gelöst werden. Derzeit ist das situative Opt-Out in Abstimmung. Dieser Punkt ist nicht nur für chronische Patientinnen und Patienten relevant, sondern auch für den derzeit besonders betroffenen Bereich des Tourismus von Bedeutung. Dann könnten Laborbefunde aus dem extramuralen Bereich elektronisch in Österreich zur Verfügung gestellt werden. Labordaten auf Papier verursachen im Ernstfall unnötige Kosten für das Gesundheitswesen und Nachteile für die Patientinnen und Patienten.

  1. COVID-19 Daten

Um die Erforschung von COVID-19 zu verbessern, ist es notwendig die anonymisierten Gesundheitsdaten auch aus ELGA und dem EMS für die Forschung – unter strenger Berücksichtigung der Nicht-Rückverfolgung zur Einzelperson – für bspw. die medizinischen Universitäten zur Verfügung zu stellen. Damit können wichtige und notwendige Forschungsvorhaben zum Nutzen der Patientinnen und Patienten durchgeführt werden.

Der Bundesverband Selbsthilfe Österreich sieht in diesen drei Punkten eine wesentliche Verbesserung der schon eingerichteten Maßnahmen. Diese sind mit relativ geringen Ressourcen innerhalb eines definierten Zeitraumes umzusetzen. Noch offene Problemstellungen können durch einen Übergangszeitraum umgesetzt werden.

Wir bitten dringend um Berücksichtigung unserer Expertise und die Respektierung der Interessen der Patientinnen und Patienten Österrreichs.

 

Rückfragehinweis
Mag.(FH) Sabine Röhrenbacher
Leitung Kommunikation und Büro
Bundesverband Selbsthilfe Österreich
Lambrechtgasse 5/7
1040 Wien
Telefon: 01/392 00 11-13
E-Mail: sabine.roehrenbacher@bvshoe.at
Web: www.bvshoe.at

Offener Brief BMSGPK Unabdingbare Maßnahmen

BVSHOE Brief BMSGPK Unabdingbare Maßnahmen
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Brivudinhaltige Arzneimittel: Potenziell tödliche Toxizität

Brivudinhaltige Arzneimittel: Potenziell tödliche Toxizität von Fluoropyrimidinen bei der Anwendung kurz vor, gleichzeitig mit oder innerhalb von 4 Wochen nach Ende der Behandlung mit Brivudin

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Abstimmung mit der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) sowie dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) möchten die Zulassungsinhaber brivudinhaltiger Arzneimittel Sie über Folgendes informieren:

Zusammenfassung

  • Es können Todesfälle infolge einer Arzneimittelwechselwirkung zwischen Brivudin und Fluoropyrimidinen (z. B. Fluorouracil (5-FU), Capecitabin, Tegafur, Flucytosin) auftreten.
  • Nach Abschluss der Brivudin-Behandlung muss eine mindestens vierwöchige Wartezeit, eingehalten werden, bevor die Behandlung mit einem Fluoropyrimidin begonnen werden kann. In vielen Fällen kam es zu Todesfällen, wenn diese vierwöchige Wartezeit nicht eingehalten wurde (z. B. wurde Brivudin zwischen zwei 5-FU-Zyklen eingenommen).
  • Deshalb werden folgende Maßnahmen ergriffen:
    • Die Fachinformation, Gebrauchsinformation und Beschriftung des Umkartons werden überarbeitet, um noch stärkerauf die Einhaltung, des 4-Wochen-Intervalls zwischen der Behandlung mit Brivudin und Fluoropyrimidinen hinzuweisen.
    • Eine Patientenkarte, die die wichtigsten Informationen für Patienten und Angehörige der Gesundheitsberufe enthält, wird jeder Packung beigefügt.
    • Außerdem wird eine Checkliste für verordnende Ärzte bereitgestellt, die die verordnenden Ärzte unterstützen soll, die Eignung des Patienten für eine Brivudin-Behandlung zu überprüfen.

Hintergrund zu diesen Sicherheitsbedenken

Brivudin hemmt über seinen Hauptmetaboliten Bromovinyluracil (BVU) die Dihydropyrimidindehydrogenase (DPD), ein Enzym, das Pyrimidin-basierte Arzneimittel wie Fluorouracil, Capecitabin, Tegafur und Flucytosin verstoffwechselt. Seine Hemmung führt zu einem erhöhten Level von Fluoropyrimidinen. Diese Wechselwirkung, die die Fluoropyrimidin-Toxizität erhöht, ist potenziell tödlich.

Deswegen ist Brivudin in folgenden Fällen kontraindiziert bei:

  • Patienten, die kürzlich eine Krebs-Chemotherapie erhalten haben, derzeit erhalten oder innerhalb von 4 Wochen erhalten sollen mit Arzneimitteln, die Fluorouracil enthalten, einschließlich seiner topischen Präparate, seiner Prodrugs (z. B. Capecitabin, Tegafur) und Kombinationspräparate, die einen dieser Wirkstoffe oder andere Fluoropyrimidine enthalten.
  • Patienten, die vor kurzem eine antifungale Therapie mit Flucytosin erhalten haben oder derzeit erhalten; da eine kleine Menge von Flucytosin in Fluorouracil umgewandelt wird.
  • immungeschwächten Patienten, wie z. B. solchen, die kürzlich eine Krebs-Chemotherapie erhalten haben oder derzeit erhalten, oder Patienten, die unter immunsuppressiver Therapie stehen.

Jeder Packung wird zukünftig eine Patientenkarte beiliegen, auf der die wichtigsten Informationen zu dieser potenziell tödlichen Wechselwirkung für Patienten und Angehörige der Gesundheitsberufe aufgeführt sind. Bitte weisen Sie Ihre Patienten an, diese Patientenkarte bis mindestens vier Wochen nach dem Ende der Brivudin-Therapie zu jedem Arzttermin mitzunehmen (einschließlich Dermatologen) und in der Apotheke vorzuzeigen, bevor ihnen ein Arzneimittel ausgehändigt wird.

Des Weiteren wird eine Checkliste zur Verfügung gestellt, die die verordnenden Ärzte unterstützen soll, die Eignung des Patienten für eine Brivudin-Behandlung zu überprüfen (siehe Anhang).

Aufruf zur Meldung

Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung an die Zulassungsinhaber zu melden.

Alternativ können Sie unerwünschte Arzneimittelwirkungen über das nationale Meldesystem anzeigen: beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) elektronisch über das Internet (www.bfarm.de – Arzneimittel – Pharmakovigilanz – Risiken) oder schriftlich an die Postadresse Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn oder per Fax an 0228/207 5207.

Dieser Rote-Hand-Brief betrifft alle brivudinhaltigen Arzneimittel und ist von den unten aufgeführten Firmen erstellt worden.

Liste der betroffenen Arzneimittel:

  • Zostex® 125 mg Tabletten
  • Brivudin Aristo 125 mg Tabletten
  • ZosterGalen 125 mg Tabletten

Roter Hand Brief

Roter Hand Brief Brivudinhaltige Arzneimittel
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Möglichkeit Online Gruppentreffen

Aufgrund der derzeitigen Situation in Bezug auf SARS-CoV-2 (Coronavirus) stehen immer mehr Selbsthilfegruppen und Selbsthilfe- und Patientenorganisationen vor dem Problem keine persönlichen Gruppentreffen veranstalten zu können.

Wir möchten Ihnen mit diesem Beitrag eine Möglichkeit zeigen, wie sie Gruppentreffen einfach online durchführen können.

Auch in Zukunft ist das vielleicht eine Überlegung zum Beispiel auf zusätzliche Möglichkeit der Teilnahme, zum Beispiel für mobil eingeschränkte Personen online zur Verfügung stellen.

Skype: das kostenlose, einfache und weit verbreitete Tool für die Online Kommunikation

Mit Skype ist es einfach möglich, auch ohne Anmeldung, einem Mitglied die Möglichkeit zu geben online an einem Gruppentreffen teil zu haben.

Voraussetzungen für Gruppenleiterin und Gruppenleiter:
– PC, Laptop oder Smartphone
– Internetverbindung
– Lautsprecher und Mikrofon
– Webcam (Wenn Bild gewünscht, ansonsten ist die Teilnahme nur mit Ton ohne Bild möglich.)
– Skype Account und Installation des Skype Clients (Programm)

Voraussetzungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
– PC, Laptop oder Smartphone
– Internetverbindung
– Lautsprecher und Mikrofon
– Webcam (Wenn Bild gewünscht, ansonsten ist auch eine Teilnahme nur mit Ton ohne Bild möglich.)

Gehen Sie auf skype.at und klicken Sie auf Skype herunterladen.
Anschließend klicken Sie auf "Skype für Windows herunterladen" bzw. "Skype für Mac herunterladen" oder "Skype für Linux herunterladen"
Führen Sie die heruntergeladene Datei aus und klicken Sie im geöffneten Fenster auf Installieren.
Nun können Sie sich mit einem Bereits bestehenden Microsoft Konto anmelden oder ein neues erstellen.
Für das neu erstellen eines Kontos benötigen Sie eine Telefonnummer oder eine E-Mail Adresse. Nach der Eingabe dieser erstellen Sie ein Kennwort, geben Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum an. Anschließend erhalten Sie per E-Mail oder per SMS einen Code zugesandt welchen Sie eingeben.
Nun müssen Sie noch bestätigen, dass Sie auch tatsächlich ein Mensch sind, indem Sie die Zeichen die Sie im Bild sehen eingeben.
Sie können, wenn gewünscht, ein Profilbild hochladen und Ihre Mikrofon bzw. Webcam einstellungen testen.
Sobald Sie in der Oberfläche von Skype eingeloggt sind, klicken Sie oben Links auf Besprechung.
In dem geöffnetem Fenster können Sie den Teilnahme Link kopieren und diesen an Ihre Mitglieder aussenden. Sobald Sie ihr Gruppentreffen beginnen möchten klicken Sie auf Anruf beginnen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich bitte an unseren zuständigen Mitarbeiter:

Stefan Naber

IT und Social Media

EPIDEMIEGESETZ-REFORM: SICHERHEIT STATT SCHNELLSCHUSS!

Utl.: Bundesverband Selbsthilfe Österreich (BVSHOE) fordert auch in Krisenzeiten sorgfältige Gesetzgebung – schließlich geht es um unsere Gesundheit und unsere Grundrechte.

Bei der von der Regierung geplanten Reform des Epidemiegesetzes fordert der Bundesverband Selbsthilfe Österreich (BVSHOE) ein Begutachtungsverfahren. Patientenorganisationen und deren VertreterInnen müssen als wesentlicher Pfeiler des Gesundheitswesens auch in Krisenzeiten in gesundheitspolitische Entscheidungsfindungen eingebunden werden. Nur so können PatientInnen-Interessen gewahrt werden.

Das Epidemiegesetz ist, wie in der aktuellen Situation ersichtlich, ein essenzielles Werkzeug für den Schutz Österreichs. Aus diesem Grund ist es für die Gesundheit der Bevölkerung und den Schutz der Gesellschaft unerlässlich, ein Begutachtungsverfahren durchzuführen.

Das Epidemie- und die Covid-19 Gesetze stellen teilweise weitgehende Eingriffe in die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte von Personen dar. In diesen sensiblen Bereichen dürfen keine Zweifel an der Sicherheit und Qualität der Gesetzgebung entstehen, auch wenn manche Bestimmungen zeitlich begrenzt sind. Auch in Krisenzeiten muss eine verfassungskonforme Gesetzgebung oberstes Ziel sein.

Die wesentliche Änderung eines Gesetzes bzw. dessen Kerninhalte ist aus demokratiepolitischer und gesellschaftspolitischer Sicht dann besonders bedenklich, wenn das Gesetz genau zu dem Zeitpunkt geändert wird, wenn dessen Wirksamkeit, insbesondere dessen Schutzfunktion gegenüber der Bevölkerung, zum Tragen kommen soll und muss. Der Schutz der Bevölkerung darf nicht aus wirtschaftlichen Interessen ausgehebelt werden.

Die kommunizierte Haltung der Bundesregierung „Komme was wolle“ und die wesentliche Änderung des Epidemiegesetzes in seinem Kern stehen daher in krassem Widerspruch und führen zu einem gravierenden Nachteil der Bevölkerung, weil damit das Kriterium der Gleichbehandlung unterschiedlicher gleichbetroffener Bevölkerungsgruppen außer Kraft gesetzt werden kann.

Problematisch bei der Reform des Epidemiegesetzes sieht der BVSHOE:

1. Screening
Ein Screening auf SARS CoV-19 kann nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Es sind alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, dass die erhobenen Ergebnisse nicht unbefugten Stellen zur Kenntnis gelangen.

2. SARS CoV-19 Tracking/Tracing Apps
Tracking/Tracing Apps sind nur auf freiwilliger Basis anzuwenden. Im Besonderen erachtet der BVSHOE es als unverhältnismäßig, wenn die Anwendung solcher Apps mit anderen, teilweise Grundrechten, wie z. B. dem Datenschutz und der Versammlungsfreiheit gekoppelt werden, siehe auch Punkt 3. Versammlungsfreiheit und Teilnahme an Veranstaltungen. Auch die EU-Kommission kommt in ihrem aktuellen Datenschutzleitfaden für datenschutzkonforme SARS CoV-19 Tracking/Tracing Apps zum Schluss, dass die Nutzung derartiger Apps nur auf freiwilliger Basis akzeptabel sei und ohne nachteilige Folgen sowohl für die Anwender als auch der Nichtanwender sein müsse.

3. Versammlungsfreiheit und Teilnahme an Veranstaltungen
Der BVSHOE erachtet es als unverhältnismäßig, wenn die Anwendung solcher Apps mit anderen, teilweise Grundrechten, wie z. B. der Versammlungsfreiheit gekoppelt werden und somit die Freiwilligkeit in Frage gestellt wird. Des Weiteren spricht sich der BVSHOE dezidiert gegen Maßnahmen, wie eine Koppelung von Tracking/Tracing Apps und der Teilnahme an Veranstaltungen aus. Aus dem derzeit vorliegenden Gesetzestext ist nicht ersichtlich, wie die im Text angesprochenen Gruppen definiert und bekannt gemacht werden bzw. wer dafür zuständig ist. Dieser Punkt scheint in Verbindung mit den Punkten 1. Screening und 2. Tracking/Tracing Apps als verfassungs- und datenschutzbedenklich.

Generell ist die Zusammenfassung von Personen zu Gruppen als besonders sensibel zu handhaben. Es muss sichergestellt sein, dass diese Informationen nur zu dem betroffenen Zweck verwendet und nach dem Erreichen des genannten Zwecks wieder vernichtet werden. Eine Diskriminierung muss ausgeschlossen werden.

4. Covid-19 Register
Einem Covid-19 Register steht der BVSHOE grundsätzlich positiv gegenüber, wenn konkrete Rahmenbedingungen definiert werden. Hierzu gehört unserer Meinung die Implementierung in die vorhandene EMS, IMS und ELGA Infrastruktur, die Beachtung der von der EU vorgegebenen Rahmenbedingungen des ERDRI und dem Zugang zu den anonymisierten Daten nicht nur für AGES und GÖG, sondern auch anderen wissenschaftlichen Einrichtungen. Als Begründung geht der BVSHOE von dem Umstand aus, dass die vorhandenen Datensätze für eine nationale wissenschaftliche Auswertung zu klein sein können.

5. Bescheide per Telefon
Bescheide für eine Quarantäne in Verdachtsfällen telefonisch zu erlassen lehnt der BVSHOE ab. Die damit verbundenen Probleme im Bereich des Datenschutzes und der Grundrechte, mit denen die PatientInnen bereits auf dem derzeitigen Zustellweg (per Post) konfrontiert ist und waren, sind zu schwerwiegend. Die Sicherstellung, dass keine Verwechslung vorliegt, der Anruf tatsächlich von der Behörde kommt, die Identität des Empfängers bekannt ist usw. ist nicht gewährleistet.

6. Nutzung von Ressourcen
Die vorhandenen Ressourcen von Ländern, Bund und Sozialversicherungen (SV) sollen besser genutzt werden. Dies betrifft im Besonderen die elektronische Infrastruktur, welche durch die schon bestehenden SV (eCard …), ELGA (eBefund, eMedikation …) Applikationen vorhanden ist. Zusätzlich ist besonders im Rahmen einer Pandemie der pseudonymisierte Datenaustausch mit anderen EU-Nationen bzw. -Institutionen zu beachten und entsprechende Anbindungen der nationalen IKT Systeme an die EU-Systeme (European Health Data Space) vorzusehen. Voraussetzung dafür sind gesetzeskonforme Auflagen sowie die zweck- und auflagengebundene zeitlich begrenzte Nutzung.

PatientInnen dürfen nicht diskriminiert werden, der Datenschutz muss gewahrt sein! Bei PatientInnen im Arbeitsprozess muss ihr Arbeitsplatz bzw. ihre selbstständige Erwerbstätigkeit gesichert sein.

Rückfragehinweis
Mag.(FH) Sabine Röhrenbacher
Leitung Kommunikation und Büro
Bundesverband Selbsthilfe Österreich
Lambrechtgasse 5/7
1040 Wien
Telefon: 01/392 00 11-13
E-Mail: sabine.roehrenbacher@bvshoe.at
Web: www.bvshoe.at

Presseaussendung

BVSHOE PA Epidemiegesetz Reform
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16. COVID-19-Gesetz (484/A)

Parlamentarischer Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das Apothekengesetz geändert werden (16. COVID-19-Gesetz)
Link auf Homepage des Parlaments

KLARE UND EINHEITLICHE DEFINITION VON COVID-19-RISIKOGRUPPEN NOTWENDIG

Bundesverband Selbsthilfe Österreich fordert klare Definition von Covid19-Risikogruppen unter Beiziehung von Patientenorganisationsvertretern als ExpertInnen.

Der Bundesverband Selbsthilfe Österreich (BVSHOE) hält eine klare und einheitliche Definition von Covid19-Risikogruppen als unbedingt erforderlich und fordert die sofortige Etablierung einer Expertenkommission unter Einbeziehung von Patientenorganisationsvertreter (Patientenvertretern).

Zu definieren ist zuallererst, welche Konstitutionen ein erhöhtes Covid-19-Risiko aufweisen und daher als Risikogruppe festgelegt werden müssen, unter anderem müssen zusätzlich zu den von Bundesminister Anschober in den Pressekonferenzen von letzter Woche genannten, auch Menschen mit chronischen Erkrankungen, Krebserkrankungen, Organtransplantationen, Immunsuppression, Immunschwächen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Blutdruckerkrankungen, und viele seltene Erkrankungen uvm bedacht werden.

Der Bundesverband Selbsthilfe Österreich (BVSHOE) unterstützt auch vollinhaltlich die von Pro Rare Austria – Allianz für seltene Erkrankungen dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übermittelten Informationen bezugnehmend auf seltene Erkrankungen.

Eine klare und eindeutige Definition von Covid19-Risikogruppen ist notwendig, um Unsicherheiten, insbesondere in der Bevölkerung auf allen Seiten zu vermeiden und Unstimmigkeiten zwischen Betroffenen und Entscheidungsträgern vorzubeugen.

Für uns ist es eindeutig, dass Medikationslisten oder die Heranziehung von Abrechnungsdaten nicht ausreichend zur Identifizierung von Covid-19-Risikogruppen sind.

Diskriminierung von Personengruppen, durch Nichtanerkennung einer Konstitution als Covid19-Risikogruppe ist auszuschließen, da dies lebensgefährliche Folgen haben kann.

Ebenso müssen Diskriminierung und Benachteiligung im (Berufs-)Leben der Betroffenen von Vornherein ausgeschlossen werden (erweiterter Kündigungsschutz). Der Datenschutz ist strengstens zu gewährleisten.

 

Informationen zum Bundesverband Selbsthilfe Österreich (BVSHOE) finden Sie auch auf unserer Website.

Rückfragehinweis
Mag.(FH) Sabine Röhrenbacher
Leitung Kommunikation und Büro
Bundesverband Selbsthilfe Österreich
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Presseaussendung

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