15Feb
Einladung zum Online-GÖG-Colloquium | Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) – ein Vorbild für Österreich? 15 FebruarFeb 2021 18:00 - 19:30 UTC

Beginn der Veranstaltung                15.02.2021 18:00 Uhr

Ende der Veranstaltung                    15.02.2021 19:30 Uhr

 

Veranstaltungsort                              Online-Veranstaltung

 

Referent                                               Prof. Josef Hecken,

Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses https://www.g-ba.de/

 

Diskussion (angefragt)

  • Herwig Ostermann, GÖG
  • Vertreter/in der Sozialversicherung
  • Vertreter/in des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Vertreter/in des Bundesverband Selbsthilfe (BVSHOE)
  • a Gudrun Braunegger-Kallinger, Österreichische Kompetenz- und Servicestelle für Selbsthilfe (ÖKUSS)

 

Begrüßung: Gudrun Braunegger-Kallinger, Moderation: Joy Ladurner

Über den Referenten

Prof. Josef Hecken ist seit 1. Juli 2012 unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), des höchsten Beschlussgremiums der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Von 2004 bis 2008 war Hecken saarländischer Justiz- und Gesundheitsminister und von 2009 bis 2012 Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Zum Inhalt:

Der G-BA bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland beanspruchen können. Dabei ist die Beteiligung von Organisationen, die auf Bundesebene maßgeblich die Interessen von Patient/innen und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen vertreten, verankert. Sie besitzen im G-BA das Recht, mit zu beraten und eigene Anträge zu stellen.

Eine eigens eingerichtete Stabsstelle Patientenbeteiligung unterstützt ausschließlich die Patientenvertreter/innen bei der Wahrnehmung dieser Antrags- und Mitberatungsrechte organisatorisch und inhaltlich.

Folgende Fragen sollen im Rahmen des Vortrages und der anschließenden Podiumsdiskussion aufgegriffen und diskutiert werden:

 

  • Warum werden im G-BA Patientenvertreter/innen in die Entscheidungsprozesse einbezogen?
  • Wie wirkt sich diese Beteiligung auf die Entscheidungsfindung und die Qualität der Entscheidungen aus?
  • Wie wird Patientenbeteiligung formal umgesetzt und in der Praxis gelebt?
  • Warum wurde eine eigene Stabstelle Patientenbeteiligung eingerichtet und welche Aufgaben hat diese?
  • Was muss vonseiten der Gremien sowie vonseiten der Patientenvertreter/innen eingebracht werden, damit Beteiligung gut funktioniert?
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