Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) – ein Vorbild für Österreich?

ÖKUSS lädt Sie gerne zum nächsten Online-GÖG-Colloquium ein.

Termin:
15.02.2021
18:00 Uhr
via WebEX

Im höchsten Beschlussgremiums der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, dem „Gemeinsamen Bundesausschuß (G-BA)“ ist die Beteiligung von Organisationen, die auf Bundesebene maßgeblich die Interessen von Patient/innen und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen vertreten, institutionell verankert. Wir freuen uns auf Prof. Josef Hecken, den unparteiischen Vorsitzenden des G-BA, der uns Einblicke gibt, wie diese Beteiligung umgesetzt wird, was sich dadurch verändert und was es für dafür braucht.

Eine eigens eingerichtete Stabsstelle Patientenbeteiligung unterstützt ausschließlich die Patientenvertreter/-innen bei der Wahrnehmung dieser Antrags- und Mitberatungsrechte organisatorisch und inhaltlich.

Prof. Josef Hecken ist seit 1. Juli 2012 unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Von 2004 bis 2008 war Hecken saarländischer Justiz- und Gesundheitsminister und von 2009 bis 2012 Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Nach dem Vortrag von Prof. Josef Hecken diskutieren mit ihm zum Thema:

  1. Univ.-Prof. Dr. Herwig Ostermann, Gesundheit Österreich GmbH

DI Martin Brunninger, MEng, MSc, Dachverband der Sozialversicherungsträger

Vertreter/-in des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (angefragt)

Angelika Widhalm, Vorsitzende Bundesverband Selbsthilfe Österreich (BVSHOE)

Mag.a Gudrun Braunegger-Kallinger, Österreichische Kompetenz- und Servicestelle für Selbsthilfe (ÖKUSS)

Folgende Fragen sollen im Rahmen des Vortrags und der anschließenden Podiumsdiskussion aufgegriffen und diskutiert werden:

Warum werden im G-BA Patientenvertreter/innen in die Entscheidungsprozesse einbezogen?

Wie wirkt sich diese Beteiligung auf die Entscheidungsfindung und die Qualität der Entscheidungen aus?

Wie wird Patientenbeteiligung formal umgesetzt und in der Praxis gelebt?

Warum wurde eine eigene Stabstelle Patientenbeteiligung eingerichtet und welche Aufgaben hat diese?

Was muss vonseiten der Gremien sowie vonseiten der Patientenvertreter/-innen eingebracht werden, damit Beteiligung gut funktioniert?

Begrüßung:

Mag.a Gudrun Braunegger-Kallinger

Österreichische Kompetenz- und Servicestelle für Selbsthilfe (ÖKUSS)

Moderation

Mag.a Joy Ladurner, MSc

Gesundheit Österreich GmbH

Diskutieren Sie mit!

ÖKUSS und wir freuen uns über Ihr Interesse und ersuchen um Online-Anmeldung bis 14. Februar 2021.

Hier geht es zur Anmeldung!

Der Online-Link wird zeitnah an alle Angemeldeten versendet

ÖKUSS freut sich auf Ihre Teilnahme!

Kontakt und Infos:

ÖKUSS

Österreichische Kompetenz- und Servicestelle für Selbsthilfe
Biberstraße 20
1010 Wien
01 895 04 00-738
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