NPO-Fonds Antragsfrist 4. Quartal 2020 endet am 15. Mai 2021

Anträge für das 4. Quartal 2020 können Sie bis 15. Mai 2021 über https://antrag.npo-fonds.at stellen.

Alle Informationen zum NPO-Unterstützungsfonds finden Sie unter https://npo-fonds.at/

Gemeinnützige Vereine aus Branchen, die vom Lockdown besonders betroffen sind, wie z. B. Sport- oder Kulturvereine, weil sie behördlich geschlossen wurden, können zusätzlich zur bekannten Unterstützung aus dem NPO-Unterstützungsfonds einen sog. „Lockdown-Zuschuss“ beantragen.

Mit dem NPO-Unterstützungsfonds ist weiterer Meilenstein gelungen! Die österreichische Bundesregierung unterstützt die von der Corona-Krise stark getroffenen gemeinnützigen Organisationen, vor allem auch im Sozialbereich. Damit erkennt sie die, auch während der Corona Krise, von Selbsthilfe- und Patientenorganisationen erbrachten und für unsere Gesellschaft unverzichtbaren Leistungen an. Wir sehen diese offizielle Anerkennung und finanzielle Unterstützung als weiteren Schritt in Richtung der von uns angestrebten Basisfinanzierung für Selbsthilfe und Patientenorganisationen nach dem deutschen Modell. Mehr Informationen zu unserem Leuchtturmprojekt „Basisfinanzierung für die Selbsthilfe“ auf unserer BVSHOE Website.

Verlängerung des NPO-Unterstützungsfonds für das erste Halbjahr 2021

Da zahlreiche Vereine nach wie vor unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise leiden, wird der NPO-Unterstützungsfonds um das 1. und 2. Quartal 2021 verlängert. Geplant ist, dass Anträge für das erste Halbjahr 2021 ab Juli gestellt werden können, wobei für die beiden Quartale nur ein Antrag nötig sein wird.