Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz informiert über die im Rahmen der 4. Novelle zur 4. Schutzmaßnahmenverordnung (gültig ab 15.03.) wieder ermöglichten Treffen von Selbsthilfegruppen unter folgenden Voraussetzungen:

  • Treffen können in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden.
  • Bei Treffen in geschlossenen Räumen ist eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard zu tragen.
  • Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist weiterhin ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.

Hierzu auch die Presseaussendung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vom 11. März 2021: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210311_OTS0224/gesundheitsministerium-legt-4-novelle-zur-4-schutzmassnahmenverordnung-vor