Brivudinhaltige Arzneimittel: Potenziell tödliche Toxizität

Brivudinhaltige Arzneimittel: Potenziell tödliche Toxizität von Fluoropyrimidinen bei der Anwendung kurz vor, gleichzeitig mit oder innerhalb von 4 Wochen nach Ende der Behandlung mit Brivudin

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Abstimmung mit der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) sowie dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) möchten die Zulassungsinhaber brivudinhaltiger Arzneimittel Sie über Folgendes informieren:

Zusammenfassung

  • Es können Todesfälle infolge einer Arzneimittelwechselwirkung zwischen Brivudin und Fluoropyrimidinen (z. B. Fluorouracil (5-FU), Capecitabin, Tegafur, Flucytosin) auftreten.
  • Nach Abschluss der Brivudin-Behandlung muss eine mindestens vierwöchige Wartezeit, eingehalten werden, bevor die Behandlung mit einem Fluoropyrimidin begonnen werden kann. In vielen Fällen kam es zu Todesfällen, wenn diese vierwöchige Wartezeit nicht eingehalten wurde (z. B. wurde Brivudin zwischen zwei 5-FU-Zyklen eingenommen).
  • Deshalb werden folgende Maßnahmen ergriffen:
    • Die Fachinformation, Gebrauchsinformation und Beschriftung des Umkartons werden überarbeitet, um noch stärkerauf die Einhaltung, des 4-Wochen-Intervalls zwischen der Behandlung mit Brivudin und Fluoropyrimidinen hinzuweisen.
    • Eine Patientenkarte, die die wichtigsten Informationen für Patienten und Angehörige der Gesundheitsberufe enthält, wird jeder Packung beigefügt.
    • Außerdem wird eine Checkliste für verordnende Ärzte bereitgestellt, die die verordnenden Ärzte unterstützen soll, die Eignung des Patienten für eine Brivudin-Behandlung zu überprüfen.

Hintergrund zu diesen Sicherheitsbedenken

Brivudin hemmt über seinen Hauptmetaboliten Bromovinyluracil (BVU) die Dihydropyrimidindehydrogenase (DPD), ein Enzym, das Pyrimidin-basierte Arzneimittel wie Fluorouracil, Capecitabin, Tegafur und Flucytosin verstoffwechselt. Seine Hemmung führt zu einem erhöhten Level von Fluoropyrimidinen. Diese Wechselwirkung, die die Fluoropyrimidin-Toxizität erhöht, ist potenziell tödlich.

Deswegen ist Brivudin in folgenden Fällen kontraindiziert bei:

  • Patienten, die kürzlich eine Krebs-Chemotherapie erhalten haben, derzeit erhalten oder innerhalb von 4 Wochen erhalten sollen mit Arzneimitteln, die Fluorouracil enthalten, einschließlich seiner topischen Präparate, seiner Prodrugs (z. B. Capecitabin, Tegafur) und Kombinationspräparate, die einen dieser Wirkstoffe oder andere Fluoropyrimidine enthalten.
  • Patienten, die vor kurzem eine antifungale Therapie mit Flucytosin erhalten haben oder derzeit erhalten; da eine kleine Menge von Flucytosin in Fluorouracil umgewandelt wird.
  • immungeschwächten Patienten, wie z. B. solchen, die kürzlich eine Krebs-Chemotherapie erhalten haben oder derzeit erhalten, oder Patienten, die unter immunsuppressiver Therapie stehen.

Jeder Packung wird zukünftig eine Patientenkarte beiliegen, auf der die wichtigsten Informationen zu dieser potenziell tödlichen Wechselwirkung für Patienten und Angehörige der Gesundheitsberufe aufgeführt sind. Bitte weisen Sie Ihre Patienten an, diese Patientenkarte bis mindestens vier Wochen nach dem Ende der Brivudin-Therapie zu jedem Arzttermin mitzunehmen (einschließlich Dermatologen) und in der Apotheke vorzuzeigen, bevor ihnen ein Arzneimittel ausgehändigt wird.

Des Weiteren wird eine Checkliste zur Verfügung gestellt, die die verordnenden Ärzte unterstützen soll, die Eignung des Patienten für eine Brivudin-Behandlung zu überprüfen (siehe Anhang).

Aufruf zur Meldung

Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung an die Zulassungsinhaber zu melden.

Alternativ können Sie unerwünschte Arzneimittelwirkungen über das nationale Meldesystem anzeigen: beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) elektronisch über das Internet (www.bfarm.de – Arzneimittel – Pharmakovigilanz – Risiken) oder schriftlich an die Postadresse Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn oder per Fax an 0228/207 5207.

Dieser Rote-Hand-Brief betrifft alle brivudinhaltigen Arzneimittel und ist von den unten aufgeführten Firmen erstellt worden.

Liste der betroffenen Arzneimittel:

  • Zostex® 125 mg Tabletten
  • Brivudin Aristo 125 mg Tabletten
  • ZosterGalen 125 mg Tabletten

Roter Hand Brief

Roter Hand Brief Brivudinhaltige Arzneimittel
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Möglichkeit Online Gruppentreffen

Aufgrund der derzeitigen Situation in Bezug auf SARS-CoV-2 (Coronavirus) stehen immer mehr Selbsthilfegruppen und Selbsthilfe- und Patientenorganisationen vor dem Problem keine persönlichen Gruppentreffen veranstalten zu können.

Wir möchten Ihnen mit diesem Beitrag eine Möglichkeit zeigen, wie sie Gruppentreffen einfach online durchführen können.

Auch in Zukunft ist das vielleicht eine Überlegung zum Beispiel auf zusätzliche Möglichkeit der Teilnahme, zum Beispiel für mobil eingeschränkte Personen online zur Verfügung stellen.

Skype: das kostenlose, einfache und weit verbreitete Tool für die Online Kommunikation

Mit Skype ist es einfach möglich, auch ohne Anmeldung, einem Mitglied die Möglichkeit zu geben online an einem Gruppentreffen teil zu haben.

Voraussetzungen für Gruppenleiterin und Gruppenleiter:
– PC, Laptop oder Smartphone
– Internetverbindung
– Lautsprecher und Mikrofon
– Webcam (Wenn Bild gewünscht, ansonsten ist die Teilnahme nur mit Ton ohne Bild möglich.)
– Skype Account und Installation des Skype Clients (Programm)

Voraussetzungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
– PC, Laptop oder Smartphone
– Internetverbindung
– Lautsprecher und Mikrofon
– Webcam (Wenn Bild gewünscht, ansonsten ist auch eine Teilnahme nur mit Ton ohne Bild möglich.)

Gehen Sie auf skype.at und klicken Sie auf Skype herunterladen.
Anschließend klicken Sie auf "Skype für Windows herunterladen" bzw. "Skype für Mac herunterladen" oder "Skype für Linux herunterladen"
Führen Sie die heruntergeladene Datei aus und klicken Sie im geöffneten Fenster auf Installieren.
Nun können Sie sich mit einem Bereits bestehenden Microsoft Konto anmelden oder ein neues erstellen.
Für das neu erstellen eines Kontos benötigen Sie eine Telefonnummer oder eine E-Mail Adresse. Nach der Eingabe dieser erstellen Sie ein Kennwort, geben Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum an. Anschließend erhalten Sie per E-Mail oder per SMS einen Code zugesandt welchen Sie eingeben.
Nun müssen Sie noch bestätigen, dass Sie auch tatsächlich ein Mensch sind, indem Sie die Zeichen die Sie im Bild sehen eingeben.
Sie können, wenn gewünscht, ein Profilbild hochladen und Ihre Mikrofon bzw. Webcam einstellungen testen.
Sobald Sie in der Oberfläche von Skype eingeloggt sind, klicken Sie oben Links auf Besprechung.
In dem geöffnetem Fenster können Sie den Teilnahme Link kopieren und diesen an Ihre Mitglieder aussenden. Sobald Sie ihr Gruppentreffen beginnen möchten klicken Sie auf Anruf beginnen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich bitte an unseren zuständigen Mitarbeiter:

Stefan Naber

IT und Social Media

EPIDEMIEGESETZ-REFORM: SICHERHEIT STATT SCHNELLSCHUSS!

Utl.: Bundesverband Selbsthilfe Österreich (BVSHOE) fordert auch in Krisenzeiten sorgfältige Gesetzgebung – schließlich geht es um unsere Gesundheit und unsere Grundrechte.

Bei der von der Regierung geplanten Reform des Epidemiegesetzes fordert der Bundesverband Selbsthilfe Österreich (BVSHOE) ein Begutachtungsverfahren. Patientenorganisationen und deren VertreterInnen müssen als wesentlicher Pfeiler des Gesundheitswesens auch in Krisenzeiten in gesundheitspolitische Entscheidungsfindungen eingebunden werden. Nur so können PatientInnen-Interessen gewahrt werden.

Das Epidemiegesetz ist, wie in der aktuellen Situation ersichtlich, ein essenzielles Werkzeug für den Schutz Österreichs. Aus diesem Grund ist es für die Gesundheit der Bevölkerung und den Schutz der Gesellschaft unerlässlich, ein Begutachtungsverfahren durchzuführen.

Das Epidemie- und die Covid-19 Gesetze stellen teilweise weitgehende Eingriffe in die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte von Personen dar. In diesen sensiblen Bereichen dürfen keine Zweifel an der Sicherheit und Qualität der Gesetzgebung entstehen, auch wenn manche Bestimmungen zeitlich begrenzt sind. Auch in Krisenzeiten muss eine verfassungskonforme Gesetzgebung oberstes Ziel sein.

Die wesentliche Änderung eines Gesetzes bzw. dessen Kerninhalte ist aus demokratiepolitischer und gesellschaftspolitischer Sicht dann besonders bedenklich, wenn das Gesetz genau zu dem Zeitpunkt geändert wird, wenn dessen Wirksamkeit, insbesondere dessen Schutzfunktion gegenüber der Bevölkerung, zum Tragen kommen soll und muss. Der Schutz der Bevölkerung darf nicht aus wirtschaftlichen Interessen ausgehebelt werden.

Die kommunizierte Haltung der Bundesregierung „Komme was wolle“ und die wesentliche Änderung des Epidemiegesetzes in seinem Kern stehen daher in krassem Widerspruch und führen zu einem gravierenden Nachteil der Bevölkerung, weil damit das Kriterium der Gleichbehandlung unterschiedlicher gleichbetroffener Bevölkerungsgruppen außer Kraft gesetzt werden kann.

Problematisch bei der Reform des Epidemiegesetzes sieht der BVSHOE:

1. Screening
Ein Screening auf SARS CoV-19 kann nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Es sind alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, dass die erhobenen Ergebnisse nicht unbefugten Stellen zur Kenntnis gelangen.

2. SARS CoV-19 Tracking/Tracing Apps
Tracking/Tracing Apps sind nur auf freiwilliger Basis anzuwenden. Im Besonderen erachtet der BVSHOE es als unverhältnismäßig, wenn die Anwendung solcher Apps mit anderen, teilweise Grundrechten, wie z. B. dem Datenschutz und der Versammlungsfreiheit gekoppelt werden, siehe auch Punkt 3. Versammlungsfreiheit und Teilnahme an Veranstaltungen. Auch die EU-Kommission kommt in ihrem aktuellen Datenschutzleitfaden für datenschutzkonforme SARS CoV-19 Tracking/Tracing Apps zum Schluss, dass die Nutzung derartiger Apps nur auf freiwilliger Basis akzeptabel sei und ohne nachteilige Folgen sowohl für die Anwender als auch der Nichtanwender sein müsse.

3. Versammlungsfreiheit und Teilnahme an Veranstaltungen
Der BVSHOE erachtet es als unverhältnismäßig, wenn die Anwendung solcher Apps mit anderen, teilweise Grundrechten, wie z. B. der Versammlungsfreiheit gekoppelt werden und somit die Freiwilligkeit in Frage gestellt wird. Des Weiteren spricht sich der BVSHOE dezidiert gegen Maßnahmen, wie eine Koppelung von Tracking/Tracing Apps und der Teilnahme an Veranstaltungen aus. Aus dem derzeit vorliegenden Gesetzestext ist nicht ersichtlich, wie die im Text angesprochenen Gruppen definiert und bekannt gemacht werden bzw. wer dafür zuständig ist. Dieser Punkt scheint in Verbindung mit den Punkten 1. Screening und 2. Tracking/Tracing Apps als verfassungs- und datenschutzbedenklich.

Generell ist die Zusammenfassung von Personen zu Gruppen als besonders sensibel zu handhaben. Es muss sichergestellt sein, dass diese Informationen nur zu dem betroffenen Zweck verwendet und nach dem Erreichen des genannten Zwecks wieder vernichtet werden. Eine Diskriminierung muss ausgeschlossen werden.

4. Covid-19 Register
Einem Covid-19 Register steht der BVSHOE grundsätzlich positiv gegenüber, wenn konkrete Rahmenbedingungen definiert werden. Hierzu gehört unserer Meinung die Implementierung in die vorhandene EMS, IMS und ELGA Infrastruktur, die Beachtung der von der EU vorgegebenen Rahmenbedingungen des ERDRI und dem Zugang zu den anonymisierten Daten nicht nur für AGES und GÖG, sondern auch anderen wissenschaftlichen Einrichtungen. Als Begründung geht der BVSHOE von dem Umstand aus, dass die vorhandenen Datensätze für eine nationale wissenschaftliche Auswertung zu klein sein können.

5. Bescheide per Telefon
Bescheide für eine Quarantäne in Verdachtsfällen telefonisch zu erlassen lehnt der BVSHOE ab. Die damit verbundenen Probleme im Bereich des Datenschutzes und der Grundrechte, mit denen die PatientInnen bereits auf dem derzeitigen Zustellweg (per Post) konfrontiert ist und waren, sind zu schwerwiegend. Die Sicherstellung, dass keine Verwechslung vorliegt, der Anruf tatsächlich von der Behörde kommt, die Identität des Empfängers bekannt ist usw. ist nicht gewährleistet.

6. Nutzung von Ressourcen
Die vorhandenen Ressourcen von Ländern, Bund und Sozialversicherungen (SV) sollen besser genutzt werden. Dies betrifft im Besonderen die elektronische Infrastruktur, welche durch die schon bestehenden SV (eCard …), ELGA (eBefund, eMedikation …) Applikationen vorhanden ist. Zusätzlich ist besonders im Rahmen einer Pandemie der pseudonymisierte Datenaustausch mit anderen EU-Nationen bzw. -Institutionen zu beachten und entsprechende Anbindungen der nationalen IKT Systeme an die EU-Systeme (European Health Data Space) vorzusehen. Voraussetzung dafür sind gesetzeskonforme Auflagen sowie die zweck- und auflagengebundene zeitlich begrenzte Nutzung.

PatientInnen dürfen nicht diskriminiert werden, der Datenschutz muss gewahrt sein! Bei PatientInnen im Arbeitsprozess muss ihr Arbeitsplatz bzw. ihre selbstständige Erwerbstätigkeit gesichert sein.

Rückfragehinweis
Mag.(FH) Sabine Röhrenbacher
Leitung Kommunikation und Büro
Bundesverband Selbsthilfe Österreich
Lambrechtgasse 5/7
1040 Wien
Telefon: 01/392 00 11-13
E-Mail: sabine.roehrenbacher@bvshoe.at
Web: www.bvshoe.at

Presseaussendung

BVSHOE PA Epidemiegesetz Reform
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16. COVID-19-Gesetz (484/A)

Parlamentarischer Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das Apothekengesetz geändert werden (16. COVID-19-Gesetz)
Link auf Homepage des Parlaments

KLARE UND EINHEITLICHE DEFINITION VON COVID-19-RISIKOGRUPPEN NOTWENDIG

Bundesverband Selbsthilfe Österreich fordert klare Definition von Covid19-Risikogruppen unter Beiziehung von Patientenorganisationsvertretern als ExpertInnen.

Der Bundesverband Selbsthilfe Österreich (BVSHOE) hält eine klare und einheitliche Definition von Covid19-Risikogruppen als unbedingt erforderlich und fordert die sofortige Etablierung einer Expertenkommission unter Einbeziehung von Patientenorganisationsvertreter (Patientenvertretern).

Zu definieren ist zuallererst, welche Konstitutionen ein erhöhtes Covid-19-Risiko aufweisen und daher als Risikogruppe festgelegt werden müssen, unter anderem müssen zusätzlich zu den von Bundesminister Anschober in den Pressekonferenzen von letzter Woche genannten, auch Menschen mit chronischen Erkrankungen, Krebserkrankungen, Organtransplantationen, Immunsuppression, Immunschwächen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Blutdruckerkrankungen, und viele seltene Erkrankungen uvm bedacht werden.

Der Bundesverband Selbsthilfe Österreich (BVSHOE) unterstützt auch vollinhaltlich die von Pro Rare Austria – Allianz für seltene Erkrankungen dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übermittelten Informationen bezugnehmend auf seltene Erkrankungen.

Eine klare und eindeutige Definition von Covid19-Risikogruppen ist notwendig, um Unsicherheiten, insbesondere in der Bevölkerung auf allen Seiten zu vermeiden und Unstimmigkeiten zwischen Betroffenen und Entscheidungsträgern vorzubeugen.

Für uns ist es eindeutig, dass Medikationslisten oder die Heranziehung von Abrechnungsdaten nicht ausreichend zur Identifizierung von Covid-19-Risikogruppen sind.

Diskriminierung von Personengruppen, durch Nichtanerkennung einer Konstitution als Covid19-Risikogruppe ist auszuschließen, da dies lebensgefährliche Folgen haben kann.

Ebenso müssen Diskriminierung und Benachteiligung im (Berufs-)Leben der Betroffenen von Vornherein ausgeschlossen werden (erweiterter Kündigungsschutz). Der Datenschutz ist strengstens zu gewährleisten.

 

Informationen zum Bundesverband Selbsthilfe Österreich (BVSHOE) finden Sie auch auf unserer Website.

Rückfragehinweis
Mag.(FH) Sabine Röhrenbacher
Leitung Kommunikation und Büro
Bundesverband Selbsthilfe Österreich
Lambrechtgasse 5/7
1040 Wien
Telefon: 01/392 00 11-13
E-Mail: sabine.roehrenbacher@bvshoe.at
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Presseaussendung

Klare Definition Covid-19-Risikogruppen PDF-Dokument / Dateigröße 156 kB

FREIGABE ALLER NOTWENDIGEN ELGA-DATEN FÜR SARS-COV-2 (CORONAVIRUS) FORSCHUNG

BUNDESVERBAND SELBSTHILFE ÖSTERREICH (BVSHOE) FORDERT UNTER AUFLAGEN FREIGABE ALLER NOTWENDIGEN ELGA-DATEN FÜR SARS-COV-2 (CORONAVIRUS) FORSCHUNG

Utl: Der Bundesverband Selbsthilfe Österreich (BVSHOE) fordert, unter
gesetzeskonformen Auflagen, die schnellstmögliche, vorerst zeitliche begrenzte,
Freigabe aller notwendigen ELGA-Daten und die Ermöglichung von vernetzten Analysen
für die zweckgebundene SARS-CoV-2 (Coronavirus) Forschung.

Im Sinne der Patientinnen und Patienten erachtet der Bundesverband Selbsthilfe
Österreich (BVSHOE) die Möglichkeit der zweck- und auflagengebunden sowie vorerst
zeitlich begrenzen Nutzung aller potenziell relevanten Daten für die SARS-CoV-2
(Coronavirus) Forschung als dringend notwendig, das inkludiert ELGA-Daten in
Verbindung mit zugelassenen Registern, die in Zukunft diesbezüglich als relevant
erachtet werden.

Daher unterstützt der Bundesverband Selbsthilfe Österreich (BVSHOE) grundsätzlich die
Forderung des Sprechers der Patientenanwälte, Dr. Gerald Bachinger, vernetzte Analysen
für die SARS-CoV-2 (Coronavirus) Forschung zu nutzen und fordert darüber hinaus, unter
gesetzeskonformen Auflagen, die schnellstmögliche, vorerst zeitliche begrenzte,
Freigabe aller ELGA-Daten und die Ermöglichung von vernetzen Analysen für die
zweckgebundene SARS-CoV-2 (Coronavirus) Forschung.

Die ELGA e-Medikations-Daten können nur der Anfang für eine umfassende Forschung
sein. Als wesentliche Schlüsselfaktoren in der SARS-CoV-2 (Coronavirus) Forschung
können sich pseudonymisierte Daten zB aus den Spitalsbefunden und den
Abrechnungsdaten aus dem niedergelassenen Bereich erweisen. Am Beispiel
Risikogruppen Krebserkrankungen: Chemotherapien in Spitälern werden in der ELGA e-
Medikation nicht erfasst.

Bedingungen für die Datennutzung und den Einsatz von vernetzen Analysen für die
SARS-CoV-2 (Coronavirus) Forschung:

  • Zweck- und auflagengebunden sowie vorerst zeitlich begrenzt
  • Gesetzeskonforme Verordnung im Rahmen des Forschungsorganisationsgesetz –
    FOG (Datenschutz und Datensicherheit!)
  • Falls notwendig, Verankerung weiterer gesetzlicher Maßnahmen im nächsten
    Covid-19-Gesetzespaket

Für den Bundesverband Selbsthilfe Österreich (BVSHOE), als Dachverband der
österreichweit tätigen themenbezogenen Selbsthilfe- und Patientenorganisationen, gilt
grundsätzlich als oberstes Prinzip der Datenschutz und die Datensicherheit, das heißt, der
Schutz der sensiblen und personenbezogenen Daten der Patientinnen und Patienten
sowie die Gewährleistung der Sicherheit dieser Daten. Im besonderen Fall der Covid-19
Pandemie stellt auch der Bundesverband Selbsthilfe Österreich (BVSHOE) den Schutz von
Menschenleben und das Gemeinwohl über Individualinteressen. Die grundlegenden
Patientenrechte müssen aber beachtet werden. Hier geht der Bundesverband Selbsthilfe
Österreich (BVSHOE) konform mit der Europäischen Kommission und der
Österreichischen Bundesregierung.

Österreich ist insbesondere mit ELGA in Verbindung mit anderen zugelassenen Registern,
dem EMS, dem Epidemiologischen Meldesystem und dem HEMA, die
Heilmittelabrechnung der Sozialversicherung in der international einmaligen Lage zur
lebensrettenden SARS-CoV-2 (Coronavirus) Forschung beitragen zu können und sollte
das auch dringend tun. Für eine weitere Verbesserung der Datenlage erhält die bereits
mehrmals vom Bundesverband Selbsthilfe Österreich (BVSHOE) erhobene Forderung nach einer flächendeckenden Einspeisung der Befunde in ELGA, von niedergelassenen Ärztinnen
und Ärzten, Fachärztinnen und -ärzten uvm, besondere Dringlichkeit.

Diese Forderungen sind nach Ansicht des Bundesverbandes Selbsthilfe Österreich
(BVSHOE) sofort umzusetzen.


Bundesverband Selbsthilfe Österreich (BVSHOE)

Der Bundesverband Selbsthilfe Österreich (BVSHOE) ist der Dachverband der bundesweit
tätigen, themenbezogenen Selbsthilfe- und Patientenorganisationen Österreichs.
Zentrales Anliegen ist der respektvolle Umgang mit Betroffenen, die Mitbestimmung und
Mitwirkung im Gesundheitswesen und ein konstruktiver Dialog auf Augenhöhe. Als
unabhängiger, überparteilicher, überkonfessioneller und nicht gewinnorientierter Verein
bündelt und vertritt der BVSHOE die Anliegen seiner Mitgliedsorganisationen auf
Bundesebene und verleiht Österreichs Patientinnen und Patienten eine starke Stimme im
Gesundheitswesen und in der Politik sowie in Medien, der Öffentlichkeit und der
Gesellschaft.


Rückfragehinweis

Mag.(FH) Sabine Röhrenbacher
Leitung Kommunikation und Büro
Bundesverband Selbsthilfe Österreich (BVSHOE)
Lambrechtgasse 5/7
1040 Wien
Telefon: 01/392 00 11-13
E-Mail: sabine.roehrenbacher@bvshoe.at
Web: www.bvshoe.at

Presseaussendung

BVSHOE PA Datenverwendung SARS-COV-2 Forschung
PDF-Dokument / Dateigröße 242 kB

Presseaussendung des Senionenrats

200401_OTS Seniorenrat
PDF-Dokument / Dateigröße 56 kB

Presseaussendung Patientenanwalt Bachinger

PA Patientenanwalt Bachinger Big Data SARS-COV-2 Forschung
PDF-Dokument / Dateigröße 33 kB

Lehner: Daten können Leben retten

OTS_20200402_OTS0014
PDF-Dokument / Dateigröße 7 kB

ÖKUSS Fachtagung

Sehr geehrte Damen und Herren!

Aufgrund der aktuellen Empfehlungen des Gesundheitsministeriums zur
Risikobewertung von Veranstaltungen bezüglich der Entwicklungen rund um
den Coronavirus haben wir uns nach sorgfältigem Abwägen dazu
entschlossen, die für den 19.03.2020 geplante 2. ÖKUSS Fachtagung zu
verschieben.

Wir planen einen neuen Termin für unsere Fachtagung im 2. Quartal
dieses Jahres. Wir informieren Sie so rasch als möglich über den neuen
Termin.

Über unseren Newsletter werden Sie laufend über unsere Veranstaltungen informiert!

Alle eingereichten Plakate behalten selbstverständlich Ihre Gültigkeit.

Wir ersuchen um Ihr Verständnis und freuen uns auf ein Wiedersehen bei unserer Fachtagung im Frühjahr/Sommer!

Wenn Sie Fragen zum Coronavirus haben, informieren Sie sich unter www.gesundheit.gv.at.

Herzliche Grüße,

Gudrun Braunegger-Kallinger

(für das ÖKUSS-Team)

ORF-Beitrag über das Marfan-Syndrom

In der Sendung „Bewusst Gesund“ am Samstag 29.2.2020 um 17:30 Uhr in ORF 2

wurde ein Beitrag über das Marfan-Syndrom gesendet.

Dieser kann eine Woche nach Ausstrahlung angesehen werden: bewusstgesund.orf.at oder tvthek.orf.at.

Wir hoffen dieser interessante ORF-Beitrag erreicht viele Menschen und trägt dazu bei, dass all jene die nicht wissen, dass sie betroffen sind, diagnostiziert werden. Denn nur durch regelmäßige Kontrollen können Notfälle vermieden werden.

www.marfan-initiative.at

 

ELGA Workshop

ELGA Workshop direkt für BürgerInnen

Gemeinsam mit dem Wiener Schneiderclub und Wäschewarenerzeuger, sowie der Mode Wien Akademie führen wir den ersten ELGA Workshop direkt für BürgerInnen durch.

Wir freuen uns über alle interessierten TeilnehmerInnen.  Um Voranmeldung wird gebeten unter: stefan.naber@bvshoe.at oder unter 01/392 00 11-14

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