Weltblutspendetag 14.06.2025: Neue Regelung erleichtert das Blutspenden 

Sehr geehrte Mitglieder und Interessierte! Am 14. Juni erinnert uns jährlich der Weltblutspendetag, an den Geburtstag des österreichischen Pathologen und Serologen Karl Landsteiner (1868–1943). Dieser hat 1901 das AB0-System der Blutgruppen entdeckt und 1930 für seine bedeutsamen medizinischen Forschungen auf diesem Gebiet den Nobelpreis für Medizin erhalten. Heuer steht der Tag unter dem Motto: „Spende Blut, gib Hoffnung: Gemeinsam retten wir Leben

Blut ist ein einzigartiges Medizinprodukt, das nicht künstlich hergestellt werden kann. Gespendetes Blut hilft bei Unfällen, Operationen und verschiedenen Erkrankungen. Patient:innen mit Nierenerkrankungen erhalten Konzentrate aus roten Blutkörperchen. Menschen mit Blutgerinnungsstörungen benötigen Plasma und Blutplättchen. Krebspatient:innen benötigen oft Thrombozytenspenden, da ihre Blutbildung durch Chemotherapien beeinträchtigt ist. Um den medizinisch notwendigen Bedarf zu decken, sind freiwillige Spender:innen daher unerlässlich.

Rechtzeitig zu diesem Gedenktag trat auch die langersehnte Änderung der Blutspenderverordnung in Kraft. Der BVSHOE hat im Rahmen des Begutachtungsprozess auch eine Stellungnahme abgegeben. 

Seit 1. Juni 2025 gilt nun die Novellierung der Blutspenderverordnung (BGBl II Nr. 30/ 2025). Durch die angepassten Maßnahmen sollen die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und die geänderten Rahmenbedingungen des täglichen Lebens bei der Blutspende bzw. Apherese berücksichtigt werden.

Folgende Bereiche wurden modifiziert bzw. ergänzt:

1. Abnahmekriterien
Sowohl für die Blutsabnahme als auch Apherese wurden die Grenzwerte der Vitalparameter bzw. verschiedenen Blutparametern angepasst.

2. Ausschlusskriterien
Die Ausschlusskriterien zur Blutspende wurden neu definiert. Personen mit verschiedenen Erkrankungen, besonders Autoimmunerkrankungen, wenn nur ein Organ betroffen ist (z. B. Haschimoto) sind jetzt zur Blutspende zugelassenen.

3. Laborparameter
In der Serologie (z. B. Hepatitis, HIV) wurden die entsprechenden Tests den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst und die zu verwendenden Tests neu spezifiziert.

4. Abnahmefrequenz
Bei Männern wurde die Abnahmefrequenz beim Blutspenden auf 4 Spenden (2000 ml), bei Frauen auf 3 Spenden (1500 ml) pro Jahr begrenzt.

5. Anpassung der Geschlechter
In der Verordnung wurde erstmals auf die geänderte rechtliche Situation bei der Geschlechtsausprägung Rücksicht genommen. Allgemein sind intergeschlechtliche oder diverse Personen sowie Personen mit offener oder ohne Geschlechtsangabe Frauen gleichgestellt.

Wir, der BVSHOE, bedanken uns bei allen Blutspender:innen und allen in der Selbsthilfe engagierten Menschen.