Gründung der Vitiligo Hilfe Österreich – Patient:innenorganisation für betroffene Personen und deren Angehörige

Patient:innen der „Weißfleckenkrankheit“ Vitiligo sowie deren Angehörige erhalten schon bald Unterstützung und Beratung durch eine landesweite Patient:innenorganisation: Die Vitiligo Hilfe Österreich befindet sich derzeit noch in der Gründungsphase, ihre Obfrau in spe Annette-Marie Hofians freut sich jedoch schon heute über die Kontaktaufnahme durch betroffene Personen und deren Angehörige.

Die Kontaktdaten der künftigen Vitiligo Hilfe Österreich sowie erste Informationen über die Organisation und ihre Ziele finden Sie schon heute auf der provisorischen Website www.vitiligo-hilfe.at

Die Obfrau in spe Annette-Marie Hofians können Sie in einem Beitrag des ORF-Magazins „Bewusst gesund“ kennenlernen. Der Beitrag wurde am 12.04.2025 erstausgestrahlt und ist noch bis zum 9.10.2025 hier abrufbar.

Offener Brief an alle österreichischen Landesgesundheitsfonds

Offener Brief des Bundesverband Selbsthilfe Österreich an alle österreichischen Landesgesundheitsfonds

Wien (OTS) / APA-OTS Link

Sehr geehrte Damen und Herren!

Seit Anfang 2025 wird der Bundesverband Selbsthilfe Österreich vermehrt mit Beschwerden konfrontiert, dass insbesondere Patient:innen aus Niederösterreich und Burgenland bei Operationsterminen für elektive (= nicht akute, planbare) Eingriffe in konfessionellen Spitälern in Wien gegenüber Wiener Patient:innen nachgereiht werden. (Akute Patient:innen werden anstandslos behandelt).

Äußerungen der Wiener Politik aber auch Rückfragen beim Land scheinen diese Situation zu bestätigen. Diese dürfte sich nach der kürzlichen Präsentation des Niederösterreichischen Gesundheitsplanes und der darin vorgesehenen Standortbereinigungen, insbesondere an der Grenze zum Bundesland Wien, nochmal verschärfen.

Hintergrund ist die sogenannte Gastpatient:innenregelung. Artikel 40 der aktuell gültigen Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens legt fest, dass für inländische Gastpatient:innen für die Dauer dieser Vereinbarung „keine über die Abgeltung der Landesgesundheitsfonds hinausgehende Entschädigung bezahlt werden“. Die Regelung in Artikel 40 betrifft Zahlungen im Rahmen der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) über den jeweiligen Landesgesundheitsfonds.

Da das LKF-System nicht kostendeckend ist, werden mit den LKF-Gebühren nicht alle Aufwendungen für eine:n Patient:in abgegolten. Eine Abdeckung des verbleibenden Defizits aus dem jeweiligen Landeshaushalt ist erforderlich.

Es ist nachvollziehbar, dass gewisse Vorbehalte in Landesparlamenten bestehen, Defizitabdeckungen für Bürger:innen anderer Bundesländer zu beschließen, zumal sich die Mittelzuweisungen aus dem Finanzausgleich an der Zahl der hauptwohnsitzgemeldeten Bevölkerung des jeweiligen Bundeslandes bemisst. Auch besteht keine Verpflichtung eines Bundeslandes, Abgänge öffentlicher Spitäler zu 100% zu decken.

Eine Lösung dieses Problems wäre eine Kostenübernahmeerklärung für einen solchen Abgang durch den Haushalt des „entsendenden“ Heimatbundeslandes, da nach den einschlägigen Gesetzen der Republik an sich jedes Bundesland verpflichtet ist, Krankenanstaltspflege für anstaltsbedürftige Personen im eigenen Bundesland sicherzustellen und nicht in ein anderes Bundesland zu verschicken.

Mit freundlichen Grüßen

E. h.
Angelika Widhalm, Vorsitzende
Ernst Leitgeb, Schriftführer

 

Rückfragen & Kontakt
Bundesverband Selbsthilfe Österreich (BVSHOE)
Mag.(FH) Sabine Röhrenbacher
Telefon: 01/392 00 11-13
E-Mail: sabine.roehrenbacher@bvshoe.at
Website: https://www.bvshoe.at

OTS-Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders

Details zur Aussendung:
Stichwörter: Selbsthilfe, Patienten, BVSHOE
Stichwörter nach IPTC Standard: Gesundheit, Gesundheitseinrichtung, Gesellschaft, Fonds
Ressorts: Chronik Österreich

ÖKUSS Vertiefungsmodul 2025: Health Technology Assessment (HTA) in der EU und Österreich | Einbeziehung von Patienten, Patientinnen, SH- und Patientenvertretungen in HTA-Prozessen

ÖKUSS Vertiefungsmodul 2025: Health Technology Assessment (HTA) in der EU und Österreich – Einbeziehung von Patienten, Patientinnen, SH- und Patientenvertretungen in HTA-Prozessen

Gesundheitstechnologiebewertung (Health Technology Assessment = HTA) bewertet neue Medikamente, Medizinprodukte, Public Health Interventionen und andere Gesundheitstechnologien daraufhin, ob sie im Vergleich zu den bereits verfügbaren Optionen im jeweiligen nationalen Gesundheitssystem zusätzlichen Nutzen oder Schaden bringen und wie sich das Nutzen-Schaden-Verhältnis darstellt. Weitere Aspekte der Bewertung sind die Kosteneffektivität sowie ethische, soziale, rechtliche und organisatorische Aspekte neuer Gesundheitstechnologien.

Seit Januar 2025 wird die neue europäische Gesetzgebung zu HTA angewendet. Hier sind die gemeinsamen HTA-Aktivitäten der EU-Staaten, das heißt die Erstellung von Bewertungen geregelt. Die Entscheidung über die Aufnahme neuer Gesundheitstechnologien findet jedoch weiterhin auf der nationalen Ebene statt. Die EU-Gesetzgebung sieht auch eine Einbeziehung von Patientinnen und Patienten und Patientenvertreter:innen in die HTA-Prozesse vor. In Österreich gibt es ebenfalls neue Bewertungsinstitutionen, bei denen Patienteneinbeziehung vorgesehen ist.

Unser Vertiefungsmodul zielt darauf ab, Patientinnen und Patienten und Erfahrungsexpertinnen und -experten mit Kenntnissen und Fähigkeiten auszustatten, um sich effektiv an HTA-Prozessen beteiligen zu können und so ihre Erfahrungen, Sichtweisen und patientenorientierte Bewertungen und Inputs einzubringen.

Im Vertiefungsmodul werden interaktive Diskussionen geführt und ein Erfahrungsaustausch mit dem Ziel des gemeinsamen Lernens
gefördert. Das Vertiefungsmodul besteht aus einem Präsenztermin und zwei Onlineterminen.


Referentinnen und Referenten

Dr. in Dipl.-Biol. Petra Schnell-Inderst, MPH leitet seit 2009 das Health Technology Assessment Programm des Instituts für Public Health, Medical Decision Making und HTA an der UMIT TIROL. Sie war lange Jahre die Repräsentantin der UMIT TIROL im europäischen HTA-Netzwerk eunethta, das die Entwicklung der europäischen HTA-Gesetzgebung wesentlich mitgestaltete. Sie hat bei zahlreichen HTA-Berichten in Österreich, Deutschland und auf der europäischen Ebene mitgewirkt. Im Rahmen von EU-Projekten hat sie Methoden von HTA mitentwickelt. Sie war Co-Leiterin des EU-Projekts EUCAPA (www.eucapa.eu), das ein HTA-Trainingsprogramm für Patientinnen und Patienten und Patientenvertreter:innen entwickelt und durchgeführt hat.

Dr.med. Jan Stratil, BSc, PhD ist Senior Scientist an der UMIT TIROL mit einem professionellen Hintergrund in Medizin, Geografie und Epidemiologie. Er hat unter anderem an der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie am Robert-Koch-Institut, dem deutschen Public-Health-Institut in Berlin, gelehrt und gearbeitet. Sein Forschungs- und Lehrschwerpunkt liegt unter anderem auf den Bereichen Entscheidungsfindung zu komplexen Interventionen, kausaler Inferenz sowie evidenzbasierten systematischen Übersichtsarbeiten. Er war Dozent im EUCAPA-Trainingsprogramm.

Milena Muehler, BA, MA ist Junior Scientist am Institute of Public Health, Medical Decision Making and Health Technology Assessment an der UMIT TIROL. Mit einem Hintergrund in Gesundheitsökonomie, International Health Management und Public Health liegen ihre Forschungsschwerpunkte in den Bereichen Health Technology Assessment (HTA), Patientenbeteiligung sowie Kosten-Nutzen-Analysen, insbesondere im Bereich Krebsvorsorge und Klimawandel und Gesundheit. Zudem war sie im Rahmen des EUCAPA-Projekts an der Entwick-
lung des Curriculums und als Dozentin beteiligt. Sie verfügt über Erfahrung in Kommunikation und Netzwerkarbeit durch ihre Tätigkeit bei EUPATI.

Dr. in Katharina Kieslich arbeitet seit August 2024 in der Abteilung Pharmaökonomie an der GÖG und hat eine langjährige Berufserfahrung
im Bereich Arzneimittelpolitik, Priorisierung im Gesundheitswesen und Patientenbeteiligung. Davor hat sie lange Jahre im Bereich Gesundheits- und Arzneimittelpolitik geforscht und gelehrt, zuletzt an der Universität Wien und davor am King’s College London. Im Rahmen ihrer Tätigkeit am King’s College London war sie u.a. für Patientenschulungen und Capacity Building im Bereich Public Health zuständig und war dort intensiv in einem Netzwerk von Patientenorganisationen in Süd-London engagiert. Sie ist promovierte Politikwissenschaftlerin; im Rahmen ihrer Promotion führte sie eine Vergleichsstudie der Health Technology Assessment Systeme in England und Deutschland durch und führte dafür u.a. Interviews mit Patientenvertreterinnen und Patientenvertretern in beiden Ländern.

Teil 1: HTA-Prozesse zur evidenzbasierten Entscheidungsfindung in der Gesundheitsversorgung – eine Einführung
Samstag, 10. 05. 2025, 10:00 – 16:00 Uhr, Präsenz in Salzburg

Der Präsenztermin umfasst zunächst die Einführung in allgemeine HTA-Prinzipien und -Domänen sowie die HTA-Prozesse zur evidenzbasierten Entscheidungsfindung in der Gesundheitsversorgung. Wir besprechen grundlegende wissenschaftliche Konzepte zur Bewertung der medizinischen Wirksamkeit von Medizinprodukten. Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine Einführung in die neue HTA-Gesetzgebung in der EU und die dort vorgesehenen Möglichkeiten zur Patientenbeteiligung. Ebenso erläutern wir die derzeitigen Prozesse für die Einbindung der Perspektive der Patientinnen und Patienten in die HTA-Landschaft in Österreich.

Teil 2: Übungen zum Verstehen wissenschaftlicher Ergebnisse
Donnerstag, 15. 05. 2025, 16:00 – 19:00 Uhr, Online via Zoom

In dem ersten Onlineseminar bearbeiten wir folgende Themen:
• Wir betrachten das Konzept der medizinischen Wirksamkeit,
• wir reflektieren die Verlässlichkeit verschiedener Studientypen und wissenschaftlicher Studienergebnisse zur Ermittlung der Wirksamkeit und
• wir diskutieren die Herausforderungen, die durch systematische und zufällige Fehler entstehen können.
Den Teilnehmenden werden hier Werkzeuge zum Verständnis und zur kritischen Reflexion von wissenschaftlichen Studien vermittelt und diese in Kleingruppenübungen anwenden.

Teil 3: Arbeiten mit HTA-Berichten
Donnerstag, 22. 05. 2025, 16:00 – 19:00 Uhr, Online via Zoom

Im zweiten Onlineseminar machen wir uns mit konkreten HTA-Berichten vertraut.
• Was steht wo im Bericht, wo finde ich und wie interpretiere ich die relevanten Ergebnisse?
• Wo ist das Einbringen von Patientenwissen besonders wichtig und hilfreich?

Die Berichte werden während des Onlineseminars in Kleingruppen analysiert und diskutiert.


Anmeldung und Teilnahmebedingungen

• Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt. Über die Teilnahme entscheidet der Zeitpunkt der Anmeldung. Die Anmeldung bitte schriftlich an oekuss.anmeldung@goeg.at inkl. ein kurzes Motivationsschreiben zu Ihrem Interesse (einen Absatz) schicken.
• Die Anmeldung ist bis 1. April 2025 möglich!
• Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anmeldung. Sollten Sie keine Bestätigung erhalten haben, melden Sie sich bitte telefonisch bei uns unter: +43 1 895 04 00-734
• Die Reisekosten nach Salzburg in Höhe 2te Klasse Bahn übernimmt ÖKUSS. Die Abrechnung erfolgt nach Ende des Vertiefungsmoduls. ÖKUSS wird mit näheren Informationen auf Sie zukommen.
• Online-Termine: Der ZOOM-Link wird 2 Tage vor der Veranstaltung versendet.
• ÖKUSS fungiert als Organisatorin der Veranstaltung und übernimmt keine Verantwortung für die behandelten Inhalte.
• Bitte geben Sie uns bei der Anmeldung bekannt, wenn Sie eine Übersetzung in Gebärdensprache oder Schriftdolmetsch oder andere Hilfen benötigen!